Aufgrund der in letzter Zeit häufig aufgetretenden Beschwerden bezüglich des in den Straßenraum einwachsenden Bewuchses und der Reinigung der Straßen möchte ich Sie hiermit an folgende Pflichten erinnern:
Nach dem Landesstraßengesetz sind alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage dazu verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf die öffentliche Straße ragenden Bewuchs zu beseitigen. Wir bitten Sie zu überprüfen, ob Hecken oder sonstiger Bewuchs in den öffentlichen Bereich hineinwächst und diesen gegebenenfalls zurückzuschneiden.
In der Ortsgemeinde Kempenich besteht eine Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, die die Straßenreinigungspflicht an die Eigentümer bzw. die Besitzer der bebauten und unbebauten Grundstücke überträgt. Zu den öffentlichen Straßen gehören auch die Gehwege sowie Durchlässe und Straßenrinnen.
Diese Straßen- reinigungspflicht umfasst unter anderem das Säubern der Straßen. Hierzu zählen die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, sowie die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und Durchlässe.
Bitte helfen Sie mit, das Ortsbild in unserer schönen Ortsgemeinde durch diese Maßnahmen zu verbessern.
Kempenich, 4.9.2024
Dominik Schmitz
Ortsbürgermeister